Nebelflug Flugschule
Flugschüler
http://www.nebelflug.de/flugschueler.html

© 2009 Nebelflug Flugschule
http://www.nebelflug.de
Nebelflug Flugschule

Flugschüler

Die einfache Definition eines Flugschülers ist die eines Menschen, der als Fluganfänger an einer Flugschule eine gültige Lizenz erwirbt, aber auch ein erfahrener Pilot, der in einer Flugschule Zusatzlizenzen erwirbt.

Bevor sich der Flugschüler an die Ausbildung begibt, muss er einige Vorraussetzungen erfüllen.

Die Mindestanforderung ist das erreichen des 14ten Lebensjahres für Segelflugscheine, oder das erreichen des 16ten Lebensjahres für Motorflieger.
Des Weiteren ist ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis erforderlich. Für Privatpiloten mindestens eins der Klasse 2 und einen Nachweis an der Teilnahme für Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Die persönliche Identität in Form eines gültigen Personalausweises muss nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang muss auch das Polizeiliche Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und der Luftfahrteignungskartei vorgelegt werden. Ebenfalls muss seit 2006 bei der Zuständigen Luftfahrtsbehörde eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) beantragt werden.
Sollte ein Strafverfahren laufen, so muss dieser schriftlich erklärt werden.

Nachdem alle Anforderungen im positiven Rahmen erfüllt sind, sollte man für sich für einen bestimmten Flugzeugtyp entscheiden, allerdings auch zur eigenen Sicherheit die Flugschule seiner Wahl nach Seriosität testen, um keinen zu hohen Preis für die Fluglizenz zu leisten.

Zu erwerbende PPL Lizenzen sind:

PPL – A für Motorflugzeuge
PPL – N für kleine Motorflugzeuge bis 750kg
PPL – H für Hubschrauber
PPL – D für Ballons
GPL für Segelflugzeuge und Motorsegler
SPL für Aerodynamisch und Gewichtsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber und Motorschirme

Der Preis zum Erwerb einer Lizenz unterliegt dem jeweiligen Flugzeugtypen.

Nach dem Erwerb der PPL, lassen sich noch zahlreiche Zusatzberechtigungen erwerben. Die geläufigsten sind die Lehrlizenz, die Nachtfluglizenz, die Bannerfluglizenz, die Instrumentenfluglizenz und die Kunstfluglizenz.